04. April 2022:
Die Einschränkungen und Regeln zum Schutz vor Corona sind vom Land NRW weitestgehend gestrichen worden (Details sind hier zu finden.
Aufgrund der aktuell hohen Zahlen gilt allerdings in allen Räumen mit Publikumsverkehr auch beim Bringen, Umkleiden und Abholen der
Kinder in der Ballettschule weiterhin Maskenpflicht. Dies gilt auch weiterhin nicht beim Tanzen selbst.